20.395 Haushalte im Bezirk Gmunden sind bezugsberechtigt für Energiekostenbonus
Oberösterreich hilft dort, wo Hilfe gebraucht wird: Mit dem neuen oö. Wohn- und Energiekostenbonus werden jene unterstützt, die von der Teuerung am meisten betroffen sind. Insbesondere Familien mit Kindern und Alleinerziehende bzw. Alleinverdiener profitieren vom oö. Wohn- und Energiekostenbonus. Bisher waren oberösterreichweit rund 25.000 Privathaushalte bezugsberechtigt, mit der neuen Regelung sind es über 290.000 Haushalte. In Kombination mit dem oö. Heizkostenzuschuss und dem Energiekostenzuschuss hilft Oberösterreich seinen Landsleuten damit sozial gestaffelt mit bis zu 800 Euro je Haushalt.
Im Bezirk Gmunden gibt es insgesamt rund 45.000 Privathaushalte, davon sind 20.396 Haushalte (ca. 45% der Haushalte im oö. Schnitt) anspruchsberechtigt.
Die Anträge für den oö. Wohn- und Energiekostenbonus können seit 3. April 2023 online auf der Website des Landes Oberösterreich gestellt werden. Die Bürgerservicestellen der Gemeindeämter und Magistrate leisten bei Bedarf entsprechende Unterstützung bei der Dateneingabe.
„Ich freue mich, dass nun seit 3. April die Antragstellung möglich ist. Die Bürgerservicestellen, aber auch das OÖVP-Bezirksbüro helfen beim Ausfüllen. Mit dem Oö. Wohn- und Energiekostenbonus unterstützen wir eine breitere Bevölkerung und leisten so einen wertvollen Beitrag für Familien und Alleinerziehende. Mir war es wichtig, dass diese Maßnahme zielgerichtet vielen Menschen im Bezirk Gmunden für diese Heizperiode weiterhilft,“ so Landtagsabgeordneter Bezirksparteiobmann Rudolf Raffelsberger.
Wir tun was für unseren Bezirk - Antragstellung für den OÖ Wohn- und Energiekostenbonus seit 3. April möglich
Mit dem OÖ Wohn- und Energiekostenbonus startet ab Montag eine wesentliche Entlastungsmaßnahme für viele Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher. Hier die wichtigsten fünf Punkte dazu:
1. Bis zu 45% der oö. Haushalte sind anspruchsberechtigt
2. 200,- bis 400,- Euro pro Haushalt – insbesondere Haushalte mit Kindern werden mehr entlastet (mit 1 Kind erhält man 300,- / mit 2 oder mehr Kindern erhält man 400,-)
3. Einkommensgrenzen beziehen sich auf das Brutto-Jahreseinkommen 2022
(Einpersonen-Haushalte: € 27.000,- / Mehrpersonen-Haushalte: € 65.000,-)
4. Antragszeitraum von 3. April bis 30. Juni 2023
5. Alle Informationen und Anträge über www.ooe.gv.at/energiekostenbonus und www.ooevp.at/ooehilft.
Quelle: Bettina Vesely // Fotocredit: ©OÖVP Salzkammergut