Klares Nein zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe

Klares Nein zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe

Schwerkranke und Pflegebedürftige dürfen nicht unter Druck kommen – Hospiz- und Palliativversorgung muss ausgebaut werden

OÖ Seniorenbund lehnt eine Liberalisierung der aktiven Sterbehilfe klar und deutlich ab Für den Verfassungsgerichtshof ist es sicherlich eine der heikelsten Materien, mit denen er sich in der aktuellen Session zu beschäftigen hat – die Liberalisierung der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) und Mitwirkung am Suizid. Denn nachdem das deutsche Bundesverfassungsgericht Anfang des Jahres das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hat, haben in Österreich vier Antragsteller beim VfGH die Aufhebung des Verbots der aktiven Sterbehilfe und des Verbots der Mitwirkung am Suizid beantragt. Gestern wurde dazu eine öffentliche Verhandlung geführt. Der OÖ Seniorenbund hat zu dieser Thematik eine sehr klare Haltung und bekennt sich hier zum Grundsatz von Kardinal Franz König „Sterben an der Hand eines Menschen und nicht durch die Hand eines Menschen!“ und von Kardinal Christoph Schönborn „Begleiten ja, töten nein!“

„Die gesetzliche Erlaubnis zum Sterben auf Verlangen würde einen massiven Kulturwandel mit sich bringen“, warnt Seniorenbund Landesobmann LH a.D. Dr. Josef Pühringer. Zum einen würde ein verbrieftes Recht auf Tötung auf Verlangen Druck auf Schwerkranke ausüben und zum anderen automatisch zur Kommerzialisierung dieses sensiblen Bereichs führen. Alte, Schwerstkranke und Pflegebedürftige dürfen nicht unter Druck kommen „Aktive Sterbehilfe ist klar abzulehnen. Denn Straffreiheit würde für Leidende und Sterbende zu einem gesellschaftlichen Druck und möglicherweise zu einer rein ökonomischen Sicht auf die Pflege sowie die Hospiz- und Palliativversorgung führen“, erklärt Pühringer. „Deshalb setzen wir uns dafür ein, Menschen in Situationen unerträglichen Leidens beizustehen, sie zu begleiten und zu betreuen und zwar durch Schmerzlinderung, Sterbebegleitung, Hospizangebote, Palliativmedizin, liebevolle Pflege, geistlichen Beistand, usw.“ Die Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Österreich und Oberösterreich, zeigen deutlich, wie der Wunsch zu sterben auf menschenwürdige und menschengerechte Weise beantwortet werden kann. Auch wenn Schmerz- und Palliativmedizin noch so teuer sind, muss diese von Seiten des Staates gewährleistet sein „In einer hochzivilisierten Gesellschaft darf es über die bestmögliche Versorgung und Begleitung von Schwerkranken niemals eine Kostendebatte geben, denn das Leben ist kostbar – im wahrsten Sinne des Wortes – und kann daher nicht beziffert werden“, unterstreicht Pühringer.

Dass manche Schwerkranke ohne Aussicht auf Besserung sich wünschen rasch zu sterben, um von ihren Leiden und oft qualvollen Schmerzen erlöst zu werden, ist verständlich und muss auch ernst genommen werden. Allerdings darf sich daraus kein verbrieftes Recht auf Tötung auf Verlangen bzw. Beihilfe zum Suizid ableiten, denn das birgt viele Gefahren in sich.

„Deshalb ist es auch ganz wichtig, die Beweggründe, wieso jemand sterben möchte, genau zu beleuchten und hinterfragen“, erklärt OÖ Seniorenbund Landesgeschäftsführer Mag. Franz Ebner. „Denn dieser wird häufig nicht nur durch Schmerzen, sondern auch durch Angst vor Einsamkeit sowie die Furcht, anderen zur Last zu fallen und/oder hohe Kosten zu verursachen, ausgelöst. Das weiß man beispielsweise aus den Niederlanden.“ „Bei vielen älteren, pflegebedürftigen und kranken Menschen, würde wohl das Gefühl entstehen, sich dafür rechtfertigen zu müssen, Betreuung von Angehörigen oder Pflege in Anspruch zu nehmen, teure Medizin und Therapien zu nutzen oder sogar überhaupt noch am Leben zu sein“, befürchtet Pühringer. Im Falle einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe muss man sich deshalb auch fragen, wie sich dann beeinträchtigte und in hohem Maße auf die Hilfe anderer angewiesene Menschen fühlen, wenn ihr Leben zunehmend als nicht mehr lebenswert betrachtet und so auch (ab-)qualifiziert wird. Kann dann überhaupt noch vermieden werden, dass sich ein solches Werturteil kollektiv in der Gesellschaft einnistet und ein Druck entsteht, sich für den Wunsch (auch unter leidvollen und für andere belastenden Umständen) zu leben zu rechtfertigen? Wenn es um Leben und Tod geht, haben wirtschaftliche Interessen nichts verloren Aktive Sterbehilfe als Dienstleistung durch Sterbehilfe-Agenturen, die als Ersatz für soziale Verantwortung, Mitmenschlichkeit sowie fürsorgliche Betreuung und Pflege fungieren, sind klar abzulehnen. In vielen anderen Ländern hat sich nach einer Liberalisierung der Sterbehilfe-Gesetze gezeigt, dass die Menschlichkeit in den Hintergrund rückt und sich rasch ein Markt von Sterbehilfe-Agenturen entwickelt, die damit gute Geschäfte machen. „Wenn es um Themen wie Leben und Tod geht, wenn es um das Lebens-Finale geht, haben wirtschaftliche Interessen nichts verloren – das ist zynisch“, betont Pühringer mit Nachdruck.


Die aktuell in Österreich geltenden Regelungen ermöglichen Todkranken auch jetzt schon ein Sterben in Würde und ohne unnötige Leidensverlängerung, die Selbstbestimmtheit jedes einzelnen Menschen kommt mit der Möglichkeit, eine Patientenverfügung zu machen zum Ausdruck.

Von einer Aufhebung der aktuellen Regelung wären neben Beeinträchtigten vor allem hochbetagte, kranke Menschen besonders betroffen. Insbesondere auch für Demenzkranke wäre eine Liberalisierung der Sterbehilfe folgenschwer. Aktuell leiden in Österreich rund 130.000 Menschen an einer Form von Demenz, laut Prognosen werden es bis 2050 doppelt so viele sein, also mehr als eine Viertelmillion Österreicherinnen und Österreicher. Die Entscheidung, wie und wann jemand stirbt, läge in diesen Fällen dann bei der Familie oder gar beim Erwachsenenvertreter – das darf nicht sein. Aktuelle Regelung beibehalten – Hospitz- und Palliativversorgung ausbauen „Der OÖ Seniorenbund fordert die Beibehaltung der aktuellen Regelung, wonach der Gesetzgeber in Österreich das Leben als unverzichtbares Rechtsgut eingestuft und die Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafdrohung gestellt hat“, erklärt  Landesgeschäftsführer Ebner. Die Möglichkeit, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen bzw. zu unterlassen (passive Sterbehilfe) ist gut und soll selbstverständlich beibehalten werden.

Denn der bisherige österreichische Weg mit Hospizen, Palliativmedizin, menschlicher Nähe und einfühlsamer Begleitung Sterbender hat sich bestens bewährt. „Deshalb müssen die Angebote in den Bereichen Palliativmedizin und Hospiz bedarfsgerecht ausgebaut und ordentlich über das Sozialversicherungssystem finanziert werden – gerade auch, wenn man sich die demografische Entwicklung der nächsten Jahre ansieht“, fordert Ebner weiter.

„Als OÖ Seniorenbund bedanken wir uns an dieser Stelle auch ganz herzlich bei den Menschen, die in diesem sensiblen Bereich arbeiten und schwerkranke Menschen auf ihrem letzten Weg begleiten“, so Pühringer und Ebner abschließend.

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