Jetzt digital die Wahlkarte für die Bundespräsidentenwahl 2022 beantragen

Jetzt digital die Wahlkarte für die Bundespräsidentenwahl 2022 beantragen

Bisher wurden bereits 12.316 Wahlkarten digital beantragt. Der Antrag kann einfach und flexibel über die App Digitales Amt oder oesterreich.gv.at abgegeben werden

Seit 24. August 2022 ist der Online-Antrag zur Ausstellung einer Wahlkarte für die Bundespräsidentenwahl am 09. Oktober 2022 über die App Digitales Amt beziehungsweise die Website www.oesterreich.gv.at verfügbar.

"Das Vertrauen in digitale Lösungen ist durch Corona gestiegen. Das belegen die aktuell über 12.000 bereits erfolgten digitalen Beantragungen. Mein Anspruch ist es die Verwaltung zu den Menschen zu bringen. Die schnelle und unkomplizierte Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe. Einfach digital beantragen und die Stimme entweder im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. So bleiben Sie flexibel und können das so wichtige Stimmrecht ausüben", so Staatssekretär für Digitalisierung Florian Tursky.

Die digitale Beantragung einer Wahlkarte bei einer Gemeinde für eine Bundespräsidentenwahl via App ist heuer zum ersten Mal möglich. Mittlerweile wurden 12.316 Wahlkarten digital beantragt und an die zuständigen Gemeinden weitergeleitet. Darüber hinaus ist auch der Antrag zur Ausstellung der Wahlkarte für eine eventuell stattfindende Stichwahl bereits integriert.

"Wer wählt, leistet einen wichtigen Beitrag zu einer starken und funktionierenden Demokratie. Ich ersuche daher jeden von diesem grundlegenden Recht Gebrauch zu machen – per Wahlkarte oder durch persönliche Stimmabgabe im Wahllokal", so Innenminister Gerhard Karner.

Der Online-Antrag ist grundsätzlich bis spätestens am vierten Tag vor der Wahl möglich. In der Nacht vom 4. auf den 5. Oktober (00:00 Uhr) wird der Antrag in der App und auf der Website wieder deaktiviert. Das soll sicherstellen, dass die Wahlkarten rechtzeitig zugestellt werden können.

Amtswege komplett online abwickeln
Die App "Digitales Amt" ist seit 19. März 2019 online. Die Website-Basis dazu ist die Website oesterreich.gv.at. Damit können Amtswege vom Desktop oder via App "Digitales Amt" komplett online abgewickelt werden. Die Website sowie die App weisen in der Zwischenzeit bereits hohe Reichweite und Nutzung aus: So betrugen die kumulierten Werte im Jahr 2020 insgesamt 79.646.752 Seitenaufrufe (Page Impressions), im Jahr 2021 waren es bereits 95.145.884 Aufrufe, womit eine Steigerung von 19 Prozent innerhalb dieser beiden Jahre festzustellen ist.

"Mein Grundsatz ist es, die Verwaltung durch Digitalisierung und E-Government zu vereinfachen. Mir ist hierbei wichtig, die Menschen zu begeistern und mitzunehmen und die Verwaltung dorthin zu bringen, wo die Menschen sind. Fast alle Behördengänge sollen bis 2024 auch digital möglich sein", so Tursky abschließend.

Auf der Website oesterreich.gv.at werden vor allem die Informationsseiten zu den circa 200 Lebenslagen genutzt. Die am häufigsten aufgerufenen Lebenslagen waren 2021 das Thema Geburt mit 3,9 Mio. Seitenaufrufen, jene zu Kfz mit 3,5 Mio. Seitenaufrufen und das Thema Führerschein mit 2,6 Mio. Seitenaufrufen.

In der App Digitales Amt werden die Online-Services stärker genutzt. Bei den Native Services – den eigenen Services der Site – von oesterreich.gv.at/Digitales Amt werden (in dieser Reihenfolge) das Meldewesen (Hauptwohnsitz ändern), eine Wahlkarte beantragen sowie der Digitale Babypoint (Beantragung der Erstausstellung der Urkunden für ein Neugeborenes) am meisten genutzt. Bei den Single-Sign-On (SSO)-Services ist es der Anschluss zu "Meine SV" (Das Service-Portal der Sozialversicherungen) vor "Aktuelle Volksbegehren".

Nach zuletzt integrierten Services ist es in der App Digitales Amt auch möglich, PDF-Dokumente direkt aufs Smartphone hochzuladen und digital zu signieren sowie die Signaturen von signierten PDF-Dokumenten zu prüfen. Zusätzlich wurden Single-Sign-On-Anbindungen geschaffen, die es Userinnen und Usern ermöglichen, von der App auf Finanz-Online[+] zuzugreifen (App2App) sowie JustizOnline aufzurufen oder eine Diebstahlanzeige aufzugeben (App2Web).

Quelle: BMI  //  Fotocredit:  ©  BMI/Gerd Pachauer

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