Freiwillige Corona-Tests für alle BMI-Bediensteten

Freiwillige Corona-Tests für alle BMI-Bediensteten

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ab 7. Dezember 2020 die Möglichkeit geboten, sich freiwillig auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen zu lassen

Ziel ist, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre Familien und ihr Umfeld zu schützen, aber auch die Resilienz des Innenressorts aufrecht zu erhalten.

"Ich bin stolz, dass das Innenministerium eines der ersten Ministerien ist, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter flächendeckend und auf freiwilliger Basis auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen lässt", sagt Innenminister Karl Nehammer. "Wir nehmen auch hier eine Vorreiterrolle ein und stehen damit an vorderster Front im Kampf gegen das Corona-Virus. Dieses freiwillige Angebot soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit geben und eine weitere Ausbreitung der Erkrankung innerhalb des Innenressorts und darüber hinaus verhindern."

Seit gestern werden 38.000 Corona-Tests an die Zentralstelle des Innenressorts sowie an alle neun Landespolizeidirektionen ausgeliefert. Gestartet wird mit den Testungen am 7. Dezember 2020. Es wird zwei Test-Durchgänge geben: der erste vom 7. bis 10. Dezember 2020, der zweite vom 14. bis 17. Dezember 2020. Die zweite Tranche mit ca. 48.000 Corona-Tests wird am 4. Dezember 2020 ausgeliefert.

"Da ein Corona-Test lediglich eine Momentaufnahme ist und bereits Personen mit mildem oder asymptomatischem Krankheitsverlauf ansteckend sein können, empfehlen wir, dass sich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter zweimal testen lässt – in jedem Durchgang jeweils einmal", sagt der Innenminister. "Die Testungen können während der Dienstzeit durchgeführt werden – entweder am Dienstort oder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice am Wohnort. Durch gestaffelte Testzeiträume können lange Wartezeiten vor der Testung vermieden werden."

Ziel der Tests sei, die Bediensteten, ihre Familien und ihr Umfeld zu schützen, aber auch die Resilienz des Innenressorts aufrecht zu erhalten. Erfahrungen aus der Slowakei und Südtirol hätten gezeigt, dass Flächen-Testungen einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten können, sagt Nehammer.

Test-Straßen in jedem Bundesland

Für diese Testungen werden in jedem Bundesland Teststraßen eingerichtet, um allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich testen lassen wollen, dies auch zu ermöglichen. Außerdem wird es die Möglichkeit geben, sich an Dienststellen des "Österreichischen Roten Kreuzes" (ÖRK) und in ausgewählten Amtsgebäuden der Zentralstelle testen zu lassen.

Für eine korrekte Test-Durchführung und anschließende Auswertung garantieren eigens geschulte und qualifizierte Polizei-Sanitäter sowie Sanitäter des Roten Kreuzes.

Die Testungen erfolgen mittels Antigen-Schnelltests per Nasenrachen-Abstrich. Mit diesem Test können Personen, die eine hohe Viruslast in sich tragen und dadurch infektiös sind, rasch erkannt werden. Bei einem positiven Ergebnis des Nasenrachen-Abstriches wird unmittelbar danach zur Überprüfung eine weitere Testung mittels PCR-Test durchgeführt, um falsche Positivergebnisse zu vermeiden. "Eine Quarantäne zwischen den beiden Testungen ist demnach nicht notwendig, da diese unmittelbar nacheinander an Ort und Stelle im One-Stop-Shop-Verfahren durchgeführt werden können", sagt Nehammer.

"Bei der Testung werden keine personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert, der Datenschutz wird genauestens eingehalten", versichert der Innenminister. Es erfolgen lediglich statistische Erfassungen wie Anzahl der Testungen, Exekutive oder Verwaltung bzw. Anzahl der positiven und negativen Ergebnisse.

Quelle: BMI  //  Fotocredit: ©  BMI / Tuma

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