Corona-Prämie für 35.000 Mitarbeiter/innen in Gesundheits- und Pflegeberufen fixiert

Corona-Prämie für 35.000 Mitarbeiter/innen in Gesundheits- und Pflegeberufen fixiert

500 Euro steuerfreie Prämie für Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte erhalten Prämie anteilsmäßig. Landespolitik will Danke sagen und besondere Wertschätzung zeigen.

Eine steuerfreie Prämie in der Höhe von 500 Euro erhalten Mitarbeiter/innen im Gesundheits- und Pflegebereich. Das geben Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner bekannt. Konkret werden ca. 35.000 Mitarbeiter/innen in den Krankenhäusern, in den Altersheimen, in den mobilen Diensten und Mitarbeiter/innen in Einrichtungen nach dem Chancengleichheitsgesetz davon profitieren

„Die Corona-Krise war für uns als Land insgesamt, aber vor allem auch für die Mitarbeiter/innen im Gesundheits- und Pflegebereich, eine große Herausforderung. Gedankt wurde bereits öfters, mit dieser Prämie wollen wir nochmals unsere Wertschätzung für ihre Arbeit ausdrücken, die nicht nur zu Krisenzeiten von unschätzbarem Wert ist. Besonders wichtig ist uns, dass alle Mitarbeiterinnen im Gesundheits- und Pflegebereich eine Prämie erhalten und dass nicht zwischen Berufsgruppen unterschieden wird. Vom Krankenhaus-Koch, über Küchenhilfskräfte bis zu Pflegekräfte und Ärzte: alle haben diese Prämie verdient. Uns ist aber bewusst, dass diese Leistungen auch mit Geld nicht angemessen abgegolten werden können“, betonen der Landeshauptmann und sein Stellvertreter.

Die volle Prämie in der Höhe von 500 Euro erhalten alle Vollzeitkräfte, die in der Zeit vom 16. März bis 30. Juni im Einsatz waren. Teilzeitkräfte bekommen die Prämie aliquot und entsprechend ihres Beschäftigungsausmaßes. Ausbezahlt wird die Prämie über den jeweiligen Gehaltsweg. Für Mitarbeiter/innen, für die das Land OÖ das Gehalt selbst auszahlt, erfolgt die Auszahlung der Prämie im August. Das Land Oberösterreich rechnet mit Kosten von ca. 15 Millionen Euro.

Mitarbeiter/innen, die bereits unter eine andere Prämienregelung fallen, etwa Mitarbeiter/innen, die unter den Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) fallen, sind ausgenommen, damit die Prämien nicht doppelt ausbezahlt werden.

Quelle: Land OÖ // Fotocredit: Symbolbild

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