Christine Steger ist neue Behindertenanwältin Österreichs

Christine Steger ist neue Behindertenanwältin Österreichs

Bestellung von Mag.a Christine Steger zur Behindertenanwältin. Im Bild Behindertenanwältin Christine Steger Sozialminister Johannes Rauch

Die Behindertenanwältin bzw. der Behindertenanwalt vertritt die Interessen aller Menschen mit Behinderungen in Österreich. Nach dem Ableben von Amtsinhaber Dr. Hansjörg Hofer im September 2022 hat Sozialminister Johannes Rauch heute Mag. Christine Steger zur neuen Behindertenanwältin für Österreich bestellt. Sie ist Vorsitzende des unabhängigen Monitoring-Ausschusses zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. „Mit Christine Steger wird künftig eine anerkannte Expertin die Vertretung von Menschen mit Behinderungen in Österreich übernehmen, die sich seit beinahe 20 Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt“, freut sich Rauch. „Zum ersten Mal wird heute eine Frau diese wichtige Funktion übernehmen. Ich bedanke mich schon jetzt für Ihren Einsatz und freue mich auf die Zusammenarbeit.“ 

Nach dem Ableben von Behindertenanwalt Hansjörg Hofer im September 2022 wurde die Funktion Ende 2022 öffentlich ausgeschrieben. Unter insgesamt 19 Bewerber:innen wurde Christine Steger ausgewählt und von Sozialminister Johannes Rauch nun bestätigt.

Die 43-jährige Christine Steger ist langjährige Leiterin der Abteilung Family, Gender, Disability & Diversity der Paris Lodron Universität Salzburg. In dieser Funktion war sie an der Schaffung barrierefreier Lehr-, Lern- sowie Arbeitsbedingungen und an Projekten zur Gleichstellung von Universitätsangehörigen mit Behinderungen und der Vermittlung bei Konflikten beteiligt. Seit 2018 ist sie Vorsitzende des Unabhängigen Monitoring-Ausschusses, der die menschenrechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich analysiert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kontrolliert. Die Tätigkeiten umfassen die Begutachtung von Gesetzesentwürfen sowie -novellen, das Verfassen von Stellungnahmen und diverse Informationsmaßnahmen für die Öffentlichkeit.

Als Behindertenanwältin wird sie insbesondere Personen beraten und unterstützen, die sich wegen einer Behinderung diskriminiert fühlen. Auf Grundlage des Bundesbehindertengesetzes kann sie zudem Studien zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durchführen und Verbandsklagen gemäß §13 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes einbringen.

„Christine Stegers fast 20-jähriger Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeugt von ihrem großen Engagement. Ich freue mich, dass sie ihre Erfahrungen nun als Behindertenanwältin nutzen und Menschen mit Behinderungen direkt unterstützen kann“, so Sozialminister Rauch abschließend.

Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) Thomas Neubauer, LL.B. Pressesprecher / ots  //  Fotocredit: © Udo Mittelberger

 

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